Eine Schande für den Rechtsstaat
Von Karl Klauss
Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland brauchte 45 Jahre nach dem Ende des faschistischen Deutschlands, in dem Homosexuelle besonders schweren Strafverfolgungen ausgesetzt waren, um den berüchtigten Strafrechtsparagraphen 175 aus dem Gesetzbuch zu streichen. Das war vier Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung. In diesen vier Jahren gab es im wiedervereinigten Deutschland zwei unterschiedliche Strafrechtsgebiete. Denn der Unrechtsstaat DDR schaffte den Schandparagraph bereits 1968 ab. Homosexualität wurde nicht mehr verfolgt. In der Bundesrepublik blieb der Paragraph 175 Gesetz und Homosexualität strafbar. Damit war dann 1994 Schluss. Doch es dauerte weitere 23 Jahre bis den zu Unrecht Strafverfolgten eine Aussicht auf Entschädigung gestellt wird. Justizminister Maas sieht das positiv, es zeige doch, dass der Rechtsstaat in der Lage ist, begangene Fehler zu korrigieren. Da fehlen einem die Worte.