Wird Deutschland von der EU abgestraft?

Von Wolfgang Nagorske

Weil das deutsche Bundesverfassungsgericht eine Anfrage an die Europäische Zentralbank richtete, ob die fortwährenden Anleihekäufe noch zu begründen sind, will Präsidentin Ursula von der Leyen ein Strafverfahren gegen Deutschland einleiten. Die Karlsruher Richter würden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in Zweifel ziehen. Das höchste europäische Gericht hat die ununterbrochenen Anleihekäufe von europäischen Staaten für rechtens erklärt. Im Prinzip geht es dem deutschen Gericht darum, ob die Geldmenge des Euro beliebig ausgeweitet werden darf. Es besteht die Gefahr, dass die Stabilität des Euro untergraben wird. Denn die Standfestigkeit einer Währung ergibt sich aus dem Verhältnis der Produktivität der einzelnen Volkswirtschaften eben zu der Menge des sich im Umlauf befindenden Geldes. Wenn diese ökonomische Grunderkenntnis ins Wanken gerät, droht eine Inflation. Geld als Äquivalent von geschaffenen Werten wird immer noch durch Arbeit verdient. Es stimmt schon bedenklich, wenn der frühere italienische Minister Salvini in einer Rede verkündete, wenn Italien keine Kredite mehr von der EZB bekommt, dann wird es seine Euros selber drucken. So weit ist es schon um die Einheit Europas bestellt. Das Wort Einigkeit nimmt schon kein Politiker mehr in den Mund. Die Anleihekäufe hatten ihren Anfang im Zuge der weltweiten Finanzkrise 2008. Damals versuchten mächtige internationale Finanzinvestoren den Euro zu schwächen, indem sie ihn zum Wettobjekt machten. Die unentwegten Anleihekäufe der EZB signalisierten den Spekulanten, der Euro ist stabil und taugt nicht zum Zocken. Die Angriffe wurden erfolgreich abgewehrt. Die damaligen Anleihekäufe waren die richtige Antwort und setzten den Spekulationen ein Ende. Doch sie waren nicht als Dauerzustand gedacht. Und nun wird eine Anfrage eines deutschen Gerichtes ob dieses Dauerzustandes schon als ein Angriff auf die europäische Gerichtsbarkeit gewertet.


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